Rückbau der 110-kV-Hochspannungsfreileitung Schönbrunn-Schwanheim, Bl. 2334
Die Westnetz GmbH plant die Demontage der Bl. 2334 vom Punkt Schönbrunn bis zum Punkt Schwanheim im baden-württembergischen Teil des Odenwaldes.
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https://tnl-umwelt.de/projekte/26-energieversorgung-2/rueckbau-der-110-kv-hochspannungsfreileitung-schoenbrunn-schwanheim-bl-2334/36#sigProId9b8bdea9b3Die zu demontierende 220-kV-Verbindung hat eine Gesamtlänge von 3,4 km und umfasst 13 Masten. Aus dem 100 m-Untersuchungsradius pro Mast ergibt sich ein Untersuchungsgebiet von rund 41 ha für die Biotoptypenkartierung. Avifaunistische Kartierungen der Brutvögel erfolgten in einem Korridor von 200 m beidseits der Trasse (ca. 136 ha); die Übersichtsbegehung zur Ermittlung artenschutzrechtlich relevanter Lebensräume erfolgte in einem Korridor von 100 m beidseits der Trasse (ca. 68 ha).
Der Landschaftspflegerischer Begleitplan stellt die Eingriffe in Natur und Landschaft dar, entwickelt Maßnahmen zu Minimierung und Vermeidung von Eingriffen sowie zur Kompensation unvermeidbarer Beeinträchtigungen. Diese Daten werden u. a. auch für die Erstellung der artenschutzrechtlichen Prüfung (saP) genutzt, welche prüft, ob und wie nach § 44 BNatSchG planungsrelevante Arten von dem Vorhaben betroffen sind und welche Maßnahmen zur Verminderung, Vermeidung oder Kompensation von Beeinträchtigungen durchgeführt werden müssen. Da von der Planung auch das FFH-Gebiet „Odenwald Neckargemünd“ mit einer Fläche von 332 ha betroffen ist, wird hierfür ein FFH-Screening (Vorprüfung) und eine FFH-Verträglichkeitsuntersuchung durchgeführt.Auftraggeber:
Westnetz GmbH
Projektort:
zwischen Schönbrunn und Schwanheim, Rhein-Neckar-Kreis, Baden-Württemberg
Projektinhalte:
Landschaftspflegerischer Begleitplan, FFH-Screening und FFH-Verträglichkeitsuntersuchung
Projektgebietsgröße:
ca. 3,4 km; 136 ha
Bearbeitungszeitraum:
seit 2015
Leistungen:
- Flächendeckende Biotopkartierung im Maßstab 1 : 2000
- Avifaunistische Kartierungen der Brutvögel
- Übersichtsbegehung zur Ermittlung artenschutzrechtlich relevanter Lebensräume
- Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) nach § 44 BNatSchG
- Ermittlung und Bewertung der Erheblichkeit der Beeinträchtigung von FFH-Gebieten
- Ermittlung von Maßnahmen zu Vermeidung bzw. zur Kompensation von Beeinträchtigungen bei unvermeidlichen Eingriffen in den Naturhaushalt gemäß § 45 BNatSchG
- Verfahrensbegleitung und Beratung, Teilnahme an Terminen und Öffentlichkeitsveranstaltungen
- Verarbeiten und Darstellen der Ergebnisse mittels Geographischem Informationssystem ESRI ArcGIS
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