- Im Auftrag der Staatlichen Vogelschutzwarte für Hessen, Rheinland-Pfalz und das Saarland werden im Rahmen der Biodiversitätsstrategie des Landes Hessen Artenhilfskonzepte für bedrohte Vogelarten erarbeitet. Hierfür werden die aktuellen Bestandsverhältnisse sowie mögliche Ursachen von Bestandsrückgängen analysiert. Auf dieser Grundlage werden Artenhilfsmaßnahmen zur Verbesserung der Lebensbedingungen und der Lebensräume erarbeitet. Diese können u.a. im Rahmen von bestimmten Umweltprogrammen durchgeführt werden.
Unser Büro war bspw. mit der Erstellung eines Artenhilfskonzepts für den Raubwürger in Hessen betraut.
Im Zuge von Bauvorhaben können geschützte Tier- und/oder Pflanzenarten betroffen sein, welche im Rahmen einer artenschutzrechtlichen Betrachtung berücksichtigt werden müssen. Der entsprechende Fachbeitrag, auch spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (sAP) genannt, dient dazu, die artenschutzrechtlichen Bestimmungen des § 44 Abs. 1 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) abzuarbeiten. Mit Hilfe dieses Gutachtens wird von der zuständigen Genehmigungsbehörde letztlich geprüft, ob die Einhaltung der artenschutzrechtlichen Bestimmungen gewährleistet ist. Diese Prüfung gilt allen Arten des Anhanges IV der FFH-Richtlinie sowie sämtlichen wildlebenden europäischen Vogelarten gemäß Artikel 1 der EU-Vogelschutzrichtlinie.
Der maßgebliche Bestandteil einer artenschutzrechtlichen Betrachtung im Rahmen von Planungsvorhaben ist die Prüfung, ob die im § 44 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 BNatSchG normierten Zugriffsverbote eintreten können und inwieweit diese durch geeignete Vermeidungsmaßnahmen vermieden oder mittels sogenannter CEF-Maßnahmen vorlaufend zum Eingriff ausgeglichen werden können.
- Mit der im Baugesetzbuch (BauGB) festgeschriebenen Bauleitplanung (BLP) sollen eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung und Bodennutzung sowie die Sicherung der Lebensgrundlage für den Menschen gewährleistet sein. Sie dient der Vorbereitung, Lenkung und Ordnung der städtebaulichen Entwicklung. Für die Aufstellung der BLP sind die Gemeinden zuständig. Zunächst wird ein Flächennutzungsplan (FNP) für einen bestimmten Geltungsraum im Siedlungsbereich aufgestellt, in dem alle bindenden Vorgaben der Bodennutzungen enthalten sind.
Darauf aufbauend werden Bebauungspläne als verbindliche, detaillierte Bauleitpläne mit Angaben über Art und Maß der baulichen Nutzung aufgestellt.
Die Ziele, Grundsätze und sonstige Erfordernisse der Raumordnung müssen in jedem Falle berücksichtigt und eingehalten werden.
Zum Schutz des Natura-2000-Netzwerkes (siehe „Natura 2000“) vor Beeinträchtigungen ist nach der FFH-Richtlinie eine Prüfung der Verträglichkeit von Vorhaben erforderlich, die auf diese Gebiete einwirken können. Diese Prüfung wird als FFH-Verträglichkeitsstudie bezeichnet. Ihre Notwendigkeit wird im Rahmen einer Vorprüfung bzw. eines Screenings festgelegt.
- Geoinformationssysteme bieten umfangreiche technische Lösungen für alle Fragen der Planung und der Verwaltung, beispielsweise in den Bereichen Umweltplanung, Archäologie, Marketing, Infrastruktur oder Kartographie. Sie werden nicht nur zur Erfassung und zur Analyse digitaler räumlicher Daten verwendet, sondern bieten auch Möglichkeiten zum Datenmanagement und zur kontextbezogenen Darstellung von Sachverhalten. Eine Verknüpfung von digitalen Informationen und Karten, erleichtert die objektive Bewertung und Darstellung räumlicher Zusammenhänge und lokaler Besonderheiten eines Naturraumes. GIS-Anwendungen kommen in allen wichtigen Bereichen der Umweltplanung zum Einsatz, so beispielsweise bei der Erstellung von Bestands- und Maßnahmenplänen oder bei der quantitativen Erfassung von Flächen.
Eine detailgenaue Planungsgrundlage für Kartenprodukte und Bewertungen, wird durch eine Kombination von Kartierungen vor Ort und Daten anderer analoger Quellen möglich. Digitalisiert und auf ihre Qualität und Aussagekraft hin überprüft, bilden solche Daten eine wesentliche Erweiterung der Datenbestände. Häufig werden Auswertungen auch auf der Basis von Luft- oder Satellitenbildern durchgeführt. Eine weitere, häufig genutzte Quelle bieten die sogenannten Laserscandaten zur Erfassung von digitalen Oberflächenmodellen. Eine Erweiterung des Angebots im Bereich Web-GIS zur Bereitstellung von Schnittstellen und einer technischen Infrastruktur zur Anbindung von Daten an Internetservices befindet sich bereits im Aufbau. Wir erweitern unsere Expertise stetig.
Die Vielfalt dieser technischen Lösungsangebote und die Fachkompetenz sowie Effizienz unseres GIS-Teams ermöglichen es, spezielle Lösungen für Ihre Fragestellungen zu erarbeiten. Ein Angebot nach den neuesten technischen Standards gewährleisten wir durch regelmäßige externe sowie interne Schulungen und eine aktive Teilnahme in Fachforen.
Zu den von uns angebotenen Dienstleistungen im GIS-Bereich gehören die Erfassung und Verarbeitung aller für die genannten Planungsverfahren erforderlichen räumlichen Daten.
Kartierungen im Gelände werden zur Beurteilung des Ist-Zustandes in einem Untersuchungsgebiet beispielsweise für landschaftspflegerische Begleitplanungen, Artenschutzgutachten, Sondergutachten zu Flora und Fauna oder für besondere Monitoringfragestellungen durchgeführt. Inzwischen haben die Bundesländer eigene Vorgaben zur standardisierten Erhebung von Biotoptypen, gesetzlich geschützten Biotopen und Lebensraumtypen nach der FFH-Richtlinie (siehe „Natura 2000“) entwickelt, die angewendet werden müssen. Bei faunistischen Kartierungen werden gezielt bestimmte Artengruppen oder einzelne Arten untersucht.
Unser Büro ist in verschiedenen Bundesländern aktiv. Wir haben ein Team aus qualifizierten Biologen, Geobotanikern, Ornithologen, Ökologen, Entomologen, Herpetologen und Fledermausspezialisten. Darüber hinaus arbeiten wir seit langem mit weiteren Spezialisten für bestimmte Tiergruppen zusammen.
Kann eine Beeinträchtigung durch ein Bauvorhaben nicht vermieden werden, sieht das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) die Anlage, Sicherung und Unterhaltung von Flächen vor, auf denen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen durchgeführt werden. Mit Ausgleichsmaßnahmen sollen die beeinträchtigten Funktionen des Naturhaushaltes in gleichartiger Weise wieder hergestellt und das Landschaftsbild landschaftsgerecht gestaltet werden. Ersatzmaßnahmen müssen innerhalb des vom Bauvorhaben betroffenen Naturraumes durchgeführt werden. Neben einem direkten räumlichen Zusammenhang zwischen Eingriffsort und Maßnahmenfläche müssen die qualitativen und quantitativen Eigenschaften des betroffenen Habitats erhalten bzw. sichergestellt werden. Hierbei kommt es auf eine enge Kooperation mit Behörden, Flächeneigentümern und ggf. Auftraggebern an, um einen effizienten und reibungslosen Ablauf der Maßnahmen zu gewährleisten.
Wir haben umfassende Erfahrungen in der Planung und Durchführung von Kompensationsmaßnahmen auch bei umfangreichen und länderübergreifenden Kompensationskonzepten. Durch unsere langjährige Arbeit haben wir Kompensationskonzepte in unterschiedlichen Bundesländern sowie für unterschiedliche Infrastruktur – und Bauvorhaben erstellt.
Der Landschaftspflegerische Begleitplan (LBP) ist der zentrale Umweltfachbeitrag auf der Ebene der Entwurfs- und Genehmigungsplanung, der notwendig wird, wenn Eingriffe in Natur und Landschaft durch ein Bauvorhaben zu erwarten sind.
Für die Erstellung des LBP werden detaillierte Informationen über den Ist-Zustand der Schutzgüter Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt, Boden, Wasser, Luft und Klima sowie Landschaft eingeholt und aus naturschutzfachlicher Sicht bewertet. Dafür werden vorhandene Daten ausgewertet und floristische sowie faunistische Kartierungen durchgeführt. Im Hinblick auf das Bauvorhaben erfolgt eine Konfliktanalyse, aus der heraus Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung des Eingriffs abgeleitet werden. Kann eine Beeinträchtigung nicht vermieden werden, sieht das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) die Anlage, Sicherung und Unterhaltung von Flächen vor, auf denen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen durchgeführt werden.
Das Team der TNL besteht u.a. qualifizierte Biologen und Biologinnen (darunter u. a. Geobotaniker, Ornithologen, Fledermausspezialisten), die fundierte floristische und vegetationskundliche Kartierungen durchführen und faunistische Spezialgebiete abdecken. Dadurch können wir gewährleisten, dass unsere naturschutzfachlichen Beiträge von den Genehmigungsbehörden akzeptiert werden.
In der Raum- und Umweltplanung werden immer häufiger Antragsunterlagen vor Gericht angefochten. Dies resultiert meist aus Interessens- und Nutzungskonflikten der unterschiedlichen Beteiligten, die oftmals zu spät in die laufenden Planungsprozesse einbezogen werden. Auch in Projekten sind in der Regel unterschiedliche Stakeholder mit unterschiedlichen Zielvorstellungen beteiligt – das kann zu Kommunikationsschwierigkeiten und Konflikten führen.
Wir unterstützen Sie durch unsere kommunikativen Kompetenzen in Verbindung mit fundiertem fachlichem Hintergrundwissen während der Verfahrens- und Projektprozesse. Bei auftretenden Konflikten erarbeiten wir Ihnen adäquate Problemlösungen, um dadurch auch schwierige Planungsaufgaben lösen.
Je nach Projekt/- bzw. Verfahrensfortschritt begleiten wir Sie ebenfalls bei Scoping-, Erörterungs- und Öffentlichkeitsterminen.
- Mit „Natura 2000“ wird ein Netzwerk von Schutzgebieten bezeichnet, das seit Mitte der 1990er Jahre in der Europäischen Union (EU) nach der „Richtlinie zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (RL 92/43/EWG DES RATES)“, kurz FFH-Richtlinie (Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie), errichtet wird. Es umfasst neben den „Gebieten von gemeinschaftlicher Bedeutung“ (FFH-Gebiete) auch die nach der europäischen Vogelschutzrichtlinie auszuweisenden „besonderen Schutzgebiete“ (EU-Vogelschutzgebiete).
Die Auswahl der Natura-2000-Gebiete erfolgt zunächst auf nationaler Ebene. Die Gebiete werden in Form von Meldebögen und genauen Abgrenzungen an die EU-Kommission weitergeleitet. Nach einer Bewertung auf EU-Ebene erhalten sie den entsprechenden Schutzstatus.
In den Natura-2000-Gebieten wird eine Grunddatenerhebung (GDE) durchgeführt. Sie dient der Dokumentation und Bewertung der Arten und Lebensräume und ist Grundlage für die Überwachung der Erhaltungszustände von Arten und Lebensraumtypen des gemeinschaftlichen Interesses. Im Rahmen des Gebietsmanagements werden Maßnahmenpläne erstellt und entsprechende Maßnahmen durchgeführt. Zur Sicherung der Schutzziele findet ein dauerhaftes Monitoring statt.
- Hier gilt das für die Umweltbaubegleitung gesagte.
Auf einem Ökokonto sind Maßnahmen zusammengefasst, die vorhabenunabhängig geplant und durchgeführt werden und die positive Auswirkungen für den Arten- und Naturschutz haben (z.B. Anlage von Blühstreifen in artenarmen Ackerbaugebieten, Pflanzung von Gehölzen im gehölzarmen Offenland, Entbuschungsmaßnahmen auf brachgefallenen Magerrasen). Diese Maßnahmen dienen der Verbesserung des Ist-Zustandes und somit einer Aufwertung der jeweiligen Fläche. Die Aufwertung wird in Form von Ökopunkten gesammelt. Die Ökopunkte können ganz oder teilweise bei zukünftigen Eingriffen in Natur- und Landschaft als Kompensationsmaßnahmen angerechnet werden. Die Ökopunkte werden dokumentiert, verwaltet und bestimmten Eingriffen zugeordnet bzw. abgebucht.
Unser Büro hat einschlägige Erfahrungen mit der Beantragung und Verwaltung von Ökokonten in unterschiedlichen Bundesländern. Für Ihren Flächenpool stellen wir Ihnen mit der Behörde abgestimmte Antragsunterlagen zusammen und erarbeiten ein sinnvolles und auf die Situation individuell angepasstes Maßnahmenkonzept. Sofern gewünscht, begleiten wir ebenso die Maßnahmenumsetzung und das Begleitmonitoring des Ökokontos.
- Bei raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen wird deren Raumverträglichkeit durch die für Raumordnung zuständige Landesbehörde in einem Raumordnungsverfahren (ROV) geprüft. Dabei werden die raumbedeutsamen Auswirkungen auf ihre Vereinbarkeit mit den Erfordernissen der Raumordnung und mit anderen raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen untersucht.
Neben ökologischen werden auch ökonomische, kulturelle und soziale Aspekte betrachtet. Für die detaillierte Prüfung aller raumbedeutsamen Auswirkungen wird eine Raumverträglichkeitsstudie (RVS) erstellt. In dieser werden die raumwirksamen Auswirkungen im Hinblick auf die Vorgaben und Erfordernisse der Raumordnung beschrieben sowie einer Konfliktanalyse unterzogen. Daraus abgeleitet werden dann Maßnahmenvorschläge zur Vermeidung, Minderung oder zum Ausgleich negativer Auswirkungen entwickelt.
Die TNL Umweltplanung ist an mehreren umfangreichen Bauvorhaben beteiligt und hat dementsprechend bereits einige Raumverträglichkeitsstudien durchgeführt.
Durch die Umweltbaubegleitung soll während der Bauphase sichergestellt werden, dass umwelt- und naturschutzfachliche Belange Berücksichtigung finden und geplante Maßnahmen zum Biotop- und Artenschutz sowie zum Boden- und Gewässerschutz sachgerecht durchgeführt werden. Die UBB wird von einer fachkundigen Person durchgeführt. Sie begleitet die Bauplanung und -ausführung und hat sicherzustellen, dass landschaftspflegerische Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen durchgeführt sowie natur- und bodenschutzschutzfachliche Nebenbestimmungen des Genehmigungsverfahrens beachtet werden. Sie wird auch aktiv, wenn sich während der Bauausführung Hinweise auf neue umweltfachliche Belange z. B. mit der Notwendigkeit von Nachbilanzierungen ergeben.
Die TNL-Umweltplanung verfügt über hohe fachliche Kompetenz sowohl in planungsrechtlichen als auch naturschutzfachlichen Belangen sowie langjährige Praxis in der Begleitung der praktischen Umsetzung von Bau- und Naturschutzmaßnahmen.
- Umweltrelevante Bauvorhaben werden vor ihrer Zulassung auf mögliche Umweltauswirkungen hin überprüft. Die dadurch gewonnenen Erkenntnisse fließen in die Entscheidungsfindung über die Zulässigkeit des Vorhabens ein. Falls im Screening (UVP-Vorprüfung) eine Notwendigkeit für eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) festgestellt wird, folgt ein Scoping mit der Festlegung der Untersuchungsinhalte und daraufhin die Erstellung einer Umweltverträglichkeitsstudie (UVS), mit der die Auswirkungen des Vorhabens auf die Umwelt ermittelt werden. Für die UVS werden die ökologische Ausgangssituation und rechtliche Flächenbindungen auf der Basis spezieller Fachgutachten und allgemein zugänglicher Informationen zur Landschaft und zum Naturhaushalt ermittelt. Im Anschluss werden die Auswirkungen auf die Schutzgüter Mensch, Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt, Boden, Wasser, Luft, Klima, Landschaft, Kultur- und Sachgüter sowie die Wechselwirkungen zwischen den genannten Schutzgütern beschrieben und bewertet. Daraus abgeleitet werden Maßnahmen entwickelt, mit denen nachteilige Umweltauswirkungen des geplanten Vorhabens vermieden bzw. gemindert oder kompensiert werden können.
Wir erstellen Umweltverträglichkeitsstudien sowohl für kleinere Einzelbauvorhaben als auch für Großprojekte. Durch eine gute Vernetzung mit entsprechenden Forschungskreisen, regelmäßige Fortbildungen und Fachliteraturrecherche bilden wir uns ständig weiter. Dadurch können wir gewährleisten, dass unsere Untersuchungen fachlich fundiert und nach aktuellstem Kenntnisstand durchgeführt werden.
Je größer die Bauvorhaben, desto größer der Anspruch an die Genehmigungsunterlagen und umso umfangreicher die Zulassungsverfahren. Für eine erfolgreiche Genehmigung sind fundiertes Fachwissen sowie eine präzise rechtssichere Formulierung der Antragsunterlagen und eine gute Kommunikation zwischen Vorhabenträger und Genehmigungsbehörde erforderlich.
Wir begleiten Sie während der unterschiedlichsten Zulassungsverfahren, beraten hinsichtlich der zu erarbeitenden Antragsunterlagen und stimmen deren Umfang und Inhalte mit den zuständigen Behörden ab. Im späteren Verfahrensverlauf übernehmen wir auch die Bearbeitung von Stellungnahmen im anschließenden Einwendungsverfahren und vertreten Sie, als Vorhabenträger, gerne im Rahmen von Erörterungsterminen.
Neben der Beratung zu Genehmigungsverfahren von privaten und öffentlichen Vorhabenträgern, bieten wir zudem eine Überprüfung von Genehmigungsunterlagen Dritter. Dies umfasst ebenso die Überprüfung von bereits vorliegenden Antragsunterlagen auf ihre fachliche Belastbarkeit im Auftrag des Vorhabenträgers.
Aufgrund unserer langjährigen Tätigkeit als Planungsbüro verfügen wir über umfangreiche Erfahrungen zur Ausgestaltung von genehmigungsfähigen Antragsunterlagen vor fachlichen und juristischen Hintergründen.
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