Mit der im Baugesetzbuch (BauGB) festgeschriebenen Bauleitplanung (BLP) sollen eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung und Bodennutzung sowie die Sicherung der Lebensgrundlage für den Menschen gewährleistet sein. Sie dient der Vorbereitung, Lenkung und Ordnung der städtebaulichen Entwicklung. Für die Aufstellung der BLP sind die Gemeinden zuständig. Zunächst wird ein Flächennutzungsplan (FNP) für einen bestimmten Geltungsraum im Siedlungsbereich aufgestellt, in dem alle bindenden Vorgaben der Bodennutzungen enthalten sind.
Darauf aufbauend werden Bebauungspläne als verbindliche, detaillierte Bauleitpläne mit Angaben über Art und Maß der baulichen Nutzung aufgestellt.
Die Ziele, Grundsätze und sonstige Erfordernisse der Raumordnung müssen in jedem Falle berücksichtigt und eingehalten werden.