Mit „Natura 2000“ wird ein Netzwerk von Schutzgebieten bezeichnet, das seit Mitte der 1990er Jahre in der Europäischen Union (EU) nach der „Richtlinie zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (RL 92/43/EWG DES RATES)“, kurz FFH-Richtlinie (Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie), errichtet wird. Es umfasst neben den „Gebieten von gemeinschaftlicher Bedeutung“ (FFH-Gebiete) auch die nach der europäischen Vogelschutzrichtlinie auszuweisenden „besonderen Schutzgebiete“ (EU-Vogelschutzgebiete).
Die Auswahl der Natura-2000-Gebiete erfolgt zunächst auf nationaler Ebene. Die Gebiete werden in Form von Meldebögen und genauen Abgrenzungen an die EU-Kommission weitergeleitet. Nach einer Bewertung auf EU-Ebene erhalten sie den entsprechenden Schutzstatus.
In den Natura-2000-Gebieten wird eine Grunddatenerhebung (GDE) durchgeführt. Sie dient der Dokumentation und Bewertung der Arten und Lebensräume und ist Grundlage für die Überwachung der Erhaltungszustände von Arten und Lebensraumtypen des gemeinschaftlichen Interesses. Im Rahmen des Gebietsmanagements werden Maßnahmenpläne erstellt und entsprechende Maßnahmen durchgeführt. Zur Sicherung der Schutzziele findet ein dauerhaftes Monitoring statt.